Hallenordnung
Hinweise und Benutzerordnung für die Klettereinrichtung in der Sporthalle II
- Die Nutzung der Klettereinrichtungen ist nur mit gültigem Teilnehmerausweis in den ausgewiesenen Zeiten unter Aufsicht eines Übungsleiters gestatet.
- Nutzung der Kletterwände nur mit HMS-Sicherung und durch die oben angebrachten Umlenkungen (Toprope). Einbinden immer direkt in das Seil!
- Die Verwendung von Magnesia oder anderen Haftmitteln sowie zusätzlichen Sicherungmitteln ist nicht gestattet.
- Am Quergang wird ohne Seilsicherung geklettert. Bei schwieriger Aufgabenstellung ist durch eine zweite Person Sicherheitsstellung zu gewährleisten.
- Vor Benutzung sind die Klettereinrichtungen durch den Übungsleiter auf Sicherheit zu überprüfen!
- Zum Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu nutzen! Kleidungsstücke und Straßenschuhe nicht in die Halle oder im Kraftraum ablegen!
- Des weiteren gilt die Hallenordnung TU-Sporthalle Nöthnitzer Straße.
Sportstättenordnung für die Sportstätte Nöthnitzer Straße
- Die Nutzung der Sportstätten und Geräte ist nur berechtigten Personen bzw. nur unter Anwesenheit eines Sportlehrers oder Übungsleiters gestattet. Die Nutzung erfolgt laut Belegungsplan. Alle genutzten Geräte und Ausrüstungen sind nach Beendigung der Nutzung aufzuräumen.
- Nutzungszeiten für die Dauer der Vorlesungsperiode sind Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 23.00 Uhr. Die Sportstätten sind bis 23.30 Uhr zu verlassen. Außerhalb der Vorlesungsperiode sind die Nutzungszeiten von 07.30 Uhr bis 22.25 Uhr. Die Sportstätten sind bis 23.00 Uhr zu verlassen. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt die Nutzung gemäß Wochenend-Belegungsplan.
- Jeder Nutzer der Sportstätte ist zum pfleglichen Umgang mit den von ihm genutzten Geräten, Einrichtungsgegenständen und Räumen sowie zur Ordnung und Sauberkeit verpflichtet. Die genutzte Hallenfläche ist nach Beendigung der sportlichen Betätigung zu reinigen. Das Umkleiden hat ausschließlich in den dafür vorgesehenen Umkleideräumen zu erfolgen.
- Während der Nutzungszeiten auftretende bzw. festgestellte Schäden sind dem Pfortenpersonal, dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu des USZ, Nöthnitzer Straße, Flachbau 53 Telefon 4633778, zu melden.
- Auf Verlangen haben sich die Nutzer der Sportstätte auszuweisen.
- Mit Waser und Energie ist sparsam umzugehen.
- In den Sportstätten herscht Rauchverbot.
- Getränke in Glasflaschen oder Gläsern dürfen nicht in die Sportstätte mitgebracht werden.
- Wertsachen sind in eigener Verantwortung zu verwahren. Für den Verlust persönlichen Eigentums wird seitens der TU Dresden keine Haftung übernommen.
- Bei Verstößen gegen die Sportstättenordnung oder Nichtbefolgen von Weisungen des Übungsleiters kann der Nutzer aus der Sportstätte verwiesen werden.
- Die Sporthallen sind ausschließlich in sauberen Sportschuhen (einschließlich Sohle!) zu betreten.
- Schlüssel für die Umkleidekabinen sind gegen Hinterlegung des Studentenausweises bzw. USZ-/USV- Mitgliedskarte beim Pförtner zu empfangen.
- Fußballspielen ist nur bis Kopfhöhe gestattet. Torschuß ist nur innerhalb der 9m Linie erlaubt.
- Die Trennnetze zwischen den einzelnen Feldern in den Sporthallen sind von den jeweils letzten Sportgruppen des Tages zurückzuziehen.
- Das Mitnehmen der Straßenschuhe in die Umkleidekabinen der Raumzellen ist nur in einem Beutel gestattet.
- Nach Nutzungsende der Räume in der Raumzelle sind die Fenster und Wasserhähne zu schließen, der Elt-Hauptschalter in "Ausstellung" zu drehen und die Eingangstür zu verschließen.
- Die Nutzung der Sportstätten regelt die entsprechende Platzordnung.
- Das nächste Telefon für Notfälle befindet sich in der Pforte bzw. im Foyer zu den Sporthallen I/II und im Foyer der Sporthalle III.


